Steuerrecht in Florida für Immobilienverkäufer
Steuereinbehalt beim Immobilienverkauf als Nicht-US-Resident
Steuerrecht in Florida für Immobilienverkäufer: Wenn es um die Beratung zum Steuerrecht in Florida, und speziell den Steuereinbehalt beim Immobilienverkauf als Nicht-US-Resident geht, empfehle ich Ihnen gerne Frau Birgit Elfinger von John Davis CPA, Tax Accountant mit Filialen in Naples, Bonita Springs & Cape Coral.
Ihre Kirsten Prizzi, Immobilienmakler Florida
Steuereinbehalt in Florida
Das Steuerrecht in Florida sieht vor: Wenn Sie als Nicht-US-Resident in den USA eine Immobilie veräussern, werden in der Regel beim Verkauf der Immobilie 15% Steuern (FIRPTA) ab dem 16. Februar 2016 vom Verkaufspreis der Immobilie einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt.
Der Steuereinbehalt dient zur Abdeckung einer anfallenden Steuer die auf den eventuellen Gewinn anfällt, der bei der Veräusserung der Immobilie entsteht. (Capital Gain Tax).
Die Title Comany - Abführung der Steuer
Die Title Comany führt die Abwicklung des Verkaufs durch und erledigt dabei auch den Einbehalt und die Abführung der Steuer. Grundsätzlich ist aber der Erwerber der Immobilie für den Einbehalt und die Abführung der Steuer verantwortlich.
Die Abführung der Steuer muss bis zum 20. Tag nach dem Closing erfolgen. Bei verspäteter Zahlung fallen erhebliche Strafen an.
US Steuernummer (US Taxpayer ID oder ITIN)
Um die Abführung der Steuer ordnungsgemäss zu erledigen ist es von grosser Wichtigkeit, dass der Verkäufer eine US Steuernummer (US Taxpayer ID oder ITIN) hat bzw. das eine Steuernummer für den Verkäufer beantragt wird. Ist der Erwerber kein US Resident, dann muss auch für den Erwerber eine Steuernummer vorliegen bzw. beantragt werden.
Steuerrecht in Florida - Birgit Elfinger
Bei Fragen zum Steuerrecht in Florida für Immobilienverkäufer setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Birgit Elfinger
Tax Accountant
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„Buyers‘ Affidavit“
Der Steuereinbehalt kann umgangen werden, wenn der Verkaufspreis der Immobilie $ 300,000 oder weniger beträgt und der Erwerber der Immobilie bereit ist ein sogenanntes „Buyers‘ Affidavit“ zu unterzeichnen. Um das „Buyers‘ Affidavit“ zu unterzeichnen muss der Erwerber allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Immobilie 50% und mehr selbst nutzen. Dann ist der Verkäufer von den 15% Withholding Tax befreit. Kann der Käufer das „Buyers‘ Affidavit“ nicht unterzeichnen, dann werden die gesamten 15 % Withholding Tax fällig.
15 % Withholding Tax
Ist der Kaufpreis höher als $ 300,000 aber niedriger als $ 1 Million, können die 15 % Withholding Tax mit dem vom Käufer unterzeichneten „Buyers‘ Affidavit“ auf 10% reduziert werden.
In der $1 million-plus Kategorie ist es egal, ob der Käufer es als Ferienhaus oder Hauptwohnsitz kaufen wird, es werden in beiden Fällen 15% fällig.
Der Steuereinbehalt kann gesenkt werden wenn vor dem Verkauf ein Antrag auf ein “Witholding Certificate“ bei der Finanzbehörde gestellt wird. In diesem Auftrag wird der voraussichtliche Gewinn oder auch Verlust der aus der Veräusserung der Immobilie entsteht an die Finanzbehörde mitgeteilt. Entsprechend dem Gewinn wird die vorläufige Steuer festgesetzt.
„Withholding Certificates“
Bei dem Verkauf behält die Title Company zwar die 15% Steuer ein, aber die zuviel einbehaltene Steuer wird nach Erteilung des „Withholding Certificates“ von der Title Company an den Verkäufer ausbezahlt und nur die festgesetzte Steuer wird an die Finanzbehörde abgeführt.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Birgit Elfinger
Tax Accountant
Fluent in German and English
Als Immobilienkäufer finden interessante Informationen zu steuerlichen Regelungen unter "Steuerrecht in Florida für Immobilienkäufer".