Beratungen für Nicht US Bürger und Inhaber der Green Card
Beratungen für Nicht US Bürger und Inhaber der Green Card: Ferienimmobilie in Florida – Ob Kauf, Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre steuerlichen Belange zur Verfügung. Wir beraten Sie ausführlich, unsere Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos. Die Erstellung aller erforderlichen Anmeldungen und Steuererklärungen übernehmen wir gerne für Sie.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer US Steuernummer behilflich
Green Card – Was muss ich steuerlich beachten?
Als Inhaber der Green Card kommen auf Sie verschiedene steuerliche Bestimmungen und Meldeverpflichtungen zu, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen Strafen führen köennen.
Wir beraten Sie ausführlich was in Ihrem individuellen Fall zu beachten ist. Selbstverständlich ist, auch hier eine Erstberatung kostenlos. Alle erforderlichen Steuererklärungen und Meldungen erstellen wir gerne für Sie.
Meine Firma in den USA
Hier stehen wir Ihnen mit unserem kompletten Angebot zur Betreuung Ihrer Firma zur Verfügung. Das Angebot unserer Dienstleistungen geht hier weit über die Erstellung von Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen hinaus . Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner steht Ihnen gerne in einem unserer Büros in Naples oder Cape Coral zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.
Steuereinbehalt beim Immobilienverkauf Florida als Nicht US Resident
Wenn Sie als Nicht US Resident in den USA eine Immobilie Florida veräussern werden in der Regel beim Verkauf der Immobilie 10% Steuern (FIRPTA) vom Verkaufspreis der Immobilie einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt.
Der Steuereinbehalt dient zur Abdeckung einer anfallenden Steuer die auf den eventl Gewinn anfällt, der bei der Veräusserung der Immobilie entsteht. (Capital Gain Tax).
Die Title Company führt die Abwicklung des Verkaufs durch und erledigt dabei auch den Einbehalt und die Abführung der Steuer. Grundsätzlich ist aber der Erwerber der Immobilie für den Einbehalt und die Abführung der Steuer verantwortlich. Die Abführung der Steuer muss bis zum 20. Tag nach dem Closing erfolgen. Bei verspäteter Zahlung fallen erhebliche Strafen an.
Um die Abführung der Steuer ordnungsgemäss zu erledigen ist es von grosser Wichtigkeit, dass der Verkäufer eine US Steuernummer (US Taxpayer ID oder ITIN) hat bzw. das eine Steuernummer für den Verkäufer beantragt wird. Ist der Erwerber kein US Resident, dann muss auch für den Erwerber eine Steuernummer vorliegen bzw. beantragt werden.
Der Steuereinbehalt kann umgangen werden wenn der Verkaufspreis der Immobilie nicht mehr als $ 300,000 beträgt und der Erwerber der Immobilie bereit ist ein sogenanntes „Buyers Affidavit“ zu unterzeichnen. Um das „Buyers Affidavit“ zu unterzeichnen muss der Erwerber allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Mit freundlichen Grüssen,
Davis & Associates
Ihre Birgit Elfinger
Tax Accountant
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Davis & Associates, CPA’s
Planning, Counsel, Peace of Mind
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Als langjährige Kundin von Davis & Associates, empfehle ich Ihnen sehr gerne die Beratung durch Frau Birgit Elfinger. MFG, Kirsten Prizzi










