Vertraglich vereinbarte Bedingung. Wird z.B. eine Finanzierung benötigt, so kann der gesamte Kaufvertrag vom Erhalt einer Finanzierung abhängig gemacht werden. Auch andere Bedingungen können unter diesem Begriff vereinbart werden, z.B. dass ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich eines positiven Gutachtens zustande kommt, oder von dem Verkauf einer anderen Immobilie abhängig gemacht wird.